Winterdienst
Wir beginnen mit unserer Tätigkeit am 01. November und beenden diese am 31. März des Folgejahres. Bei Schnee- und Glatteis führen wir unsere Arbeiten unaufgefordert aus.
Mittels eines Winterdienstvertrages können Sie uns Ihre Pflichten übertragen. Sie brauchen sich keine Sorgen mehr zu machen, wie Sie Ihrer Räum- und Streupflicht vor allem in den Wintermonaten, laut der jeweiligen Ortssatzung, nachkommen sollen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.